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AGB


1. Anwendungsbereich

1.1 Diese AGB finden auf das Vertragsverhältnis zwischen der Fa. iResponse Network and Media AB, Stockholm (nachfolgend kurz: iResponse) und dem Nutzer der Internetdienste der Fa. iResponse (nachfolgend kurz: Nutzer) Anwendung. Sie gelten jedoch nur, soweit nicht durch individuelle Vereinbarung eine abweichende Regelung getroffen wurde. 

1.2 Nutzer im Sinne der vorstehenden Vorschrift sind sowohl die Interessenten, die eine Anfrage in das Onlinesystem von iResponse einstellen als auch die Partnerunternehmen, welche die Daten der Anfragen von iResponse erwerben. 

Die Nutzung von iResponse erfolgt auf der Grundlage dieser AGB. 

2. Allgemeines

2.1 iResponse betreibt einen Internetdienst, welcher es Interessenten ermöglicht, Anfragen nach verschiedenen Produkten und Dienstleistungen (z.B. Handwerksdienste, Serviceangebote) in das System einzustellen. iResponse wird sich sodann bemühen, die Anfragen an geeignete Unternehmen weiterzuleiten und diese zur Abgabe entsprechender Angebote zu veranlassen.

2.2. Unbeschadet der vertragsgegenständlichen Vermittlung von Anfragen und Angeboten, behält sich iResponse vor, einzelne Funktionalitäten des Internetdienstes fortlaufend zu aktualisieren und anzupassen, mitunter auch einzuschränken. 

2.3 iResponse übernimmt ausschließlich die Vermittlung der Anfrage. Das Zustandekommen der angefragten Dienst- und Werkverträge und die erfolgreiche Durchführung dieser Verträge wird von iResponse nicht geschuldet. Der Interessent ist selbst dafür verantwortlich, dass die für die Erstellung eines Angebots erforderlichen Angaben zutreffend und vollständig in das System eingegeben werden. 

2.4 Das Einstellen der Anfrage in das Onlinesystem von iResponse stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar und ist noch keine bindende Vertragserklärung. Der Interessent entscheidet nach Erhalt etwaiger Angebote selbst, ob und an wen er den Auftrag vergibt. Ein Vertragsverhältnis kommt dann ausschließlich zwischen dem Interessenten und dem Anbieter zustande. 

2.5 iResponse vermittelt die Anfragen lediglich an Unternehmen, welche die Einhaltung der gängigen Standards ihrer Zunft zugesagt haben. iResponse überprüft jedoch nicht, ob ein Unternehmen, welches ein Angebot unterbreitet, zur Durchführung des Auftrags geeignet ist. Dem Interessenten obliegt es, die Qualifikation des Unternehmens selbst zu überprüfen. 

3. Bestimmungen, die für alle Nutzer gelten

3.1 Zur Inanspruchnahme des Internetdienstes von iResponse ist eine Anmeldung als Mitglied des von iResponse bereit gestellten Online-Systems erforderlich. Bei der Anmeldung erhält das Mitglied einen Benutzernamen und ein dazugehöriges Zugangspasswort. Das Mitglied ist nicht berechtigt, Dritten die Zugangsdaten mitzuteilen. 

3.2 Die Anmeldung erfolgt unentgeltlich. Ein Recht auf Anmeldung bei iResponse besteht allerdings nicht. iResponse kann die Anmeldung auch an weitere Voraussetzungen knüpfen (z. B. Prüfung der Anmeldedaten, Bonitätscheck usw.). 

3.3 Eine Anmeldung als Nutzer erfolgt entweder als Interessent oder als Partnerunternehmen. Die Registrierung als Partnerunternehmen kann nur für solche Unternehmen vorgenommen, werden, die in rechtlich zulässiger Weise geschäftsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbieten. iResponse ist berechtigt, vor der Registrierung geeignete Nachweise (z. B. Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, behördliche Genehmigung Zulassungsurkunde) zu verlangen. Darüber hinaus ist iResponse berechtigt, die Registrierung als Partnerunternehmen oder die Freischaltung der vollständigen für Partnerunternehmen bereitgestellten Funktionalität von dem Abschluss einer Qualitätsvereinbarung abhängig zu machen. 

3.4 Die Registrierung als Interessent steht unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und juristischen Personen zu. Ist der Nutzer eine juristische Person, so bedarf es der genauen Angabe der Vertretungsverhältnisse. 

3.5 Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Anmeldung ordnungsgemäße und zutreffende Angaben zu machen. Veränderungen der Daten hat der Nutzer während der Mitgliedschaft unverzüglich und unaufgefordert gegenüber iResponse mitzuteilen. 

3.6 Jeder Nutzer darf sich nur einmal als Partnerunternehmen oder Interessent registrieren. Bei Mehrfachregistrierung ist iResponse zur Löschung sämtlicher Mitgliedschaften berechtigt. 

3.7 Im Übrigen besteht auch nach erfolgter Registrierung kein Rechtsanspruch auf Nutzung der Dienste. iResponse ist insbesondere dann dazu berechtigt, eine Mitgliedschaft zu löschen, wenn der Nutzer nachhaltig gegen seine Verpflichtungen verstößt. 

3.8 Der Nutzer ist verpflichtet, iResponse gegenüber eine E-Mail-Adresse anzugeben. iResponse ist berechtigt, gegenüber dem Mitglied abzugebende Erklärungen an diese E-Mail-Adresse zu senden, soweit nicht durch Gesetz oder Vereinbarung eine strengere Form zwingend vorgeschrieben ist. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm an die fragliche E-Mail-Adresse gesandte E-Mails tatsächlich zugehen. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass die E-Mails nicht zurückgewiesen werden, etwa weil das zulässige Speichervolumen bei dem in Anspruch genommenen Provider überschritten wird oder automatisierte Filter (so genannte Spam-Filter) aktiviert sind. 

3.9 Der Nutzer ist nur dazu berechtigt, den von iResponse betriebenen Internetdienst mittels der üblichen Programme (Internet-Browser) oder einer gegebenenfalls durch iResponse bereit gestellten Software zu nutzen. Unzulässig ist insbesondere die Nutzung mittels automatisierter Software (z. B. Skript-Programme). Letzteres gilt erst recht, wenn der Einsatz dieser Software lediglich der Generierung oder Gewinnung bestimmter Daten dient. 

3.10 Es ist unzulässig, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von iResponse Inhalte der iResponse -Internet-Seiten zu kopieren und anderweitig zu verwenden. 

3.11 Die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Etwas Abweichendes gilt nur im Falle bestehender Abonnements (siehe dazu. (vgl. Ziffer 5.4) 

4. Bestimmungen für Interessenten

4.1 Das Einstellen von Anfragen bei iResponse ist für die Interessenten kostenlos. Es dürfen jedoch nur ernsthafte Anfragen in das System eingestellt werden. 

4.2 Der Interessent ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen einer Anfrage übermittelten Informationen selbst verantwortlich. Ist er nicht sicher, welche Informationen zur Abgabe eines Angebots erforderlich sind, so hat er auch dies in seiner Anfrage zu vermerken, damit Seitens der die Angebote erstellenden Unternehmen die Möglichkeit besteht, gezielt nachzufragen oder verschiedene Alternativen anzubieten. 

4.3 Der Interessent kann die Anfragen im Rahmen der zur Verfügung gestellten technischen Plattform einstellen. Grundsätzlich sind die Anfragen in Textform frei zu formulieren. iResponse kann jedoch auch die Möglichkeit vorsehen, vorgefertigte Beschreibungen als Vorlagen einzusetzen oder Bilddateien zur Erläuterung der Anfrage aufzunehmen. Werden Bilddateien verwendet, hat der Interessent sicherzustellen, dass die verwendeten Bilddateien keine fremden Rechte verletzen. Die Verwendung von Hyperlinks ist grundsätzlich nur mit gesonderter Zustimmung von iResponse zulässig. 

4.4 Laufen Anfragen den vorstehenden Vorgaben zuwider oder bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Rechte Dritter verletzt werden, so ist iResponse berechtigt, nach Wahl entweder Teile (z. B. einzelne Hyperlinks) oder ganze Anfragen zu löschen. 

5. Bestimmungen für Partnerunternehmen

5.1 Partnerunternehmen können die Daten der Anfragen im Rahmen der jeweiligen Einzelvereinbarung erwerben. Soweit keine individuelle Preisvereinbarung getroffen wurde, gilt die veröffentlichte Preisliste und die Rabattstaffel in der jeweils aktuellen Fassung. Die Daten werden über den Dienst von iResponse oder über dritte Unternehmen zur Verfügung gestellt. 

5.2 Partnerunternehmen dürfen erhaltene Angebotsdaten ausschließlich für die einmalige Erstellung eines Angebots nutzen. Jede weitere Speicherung oder Nutzung der Daten ist ausdrücklich untersagt. 

5.3 Partnerunternehmen, die über eine Flatrate verfügen, erhalten eine individuelle Flat Rate Vereinbarung. 

5.4 Während der Laufzeit der Flat Rate ist eine ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Eine gleichwohl ausgesprochene Kündigung wird ungeachtet abweichender Angaben zum Ablauf der Vertragslaufzeit der Flat Rate wirksam. 

5.5 Die Laufzeit des Abonnements oder der Flat Rate bestimmt sich grundsätzlich nach der jeweiligen Vereinbarung. Dasselbe gilt für die Kündigungsfrist und die etwaige Verlängerung in Folge einer nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommenen Kündigung. Ist eine Bestimmung im Sinne des letzten Satzes nicht getroffen, so gilt Folgendes: Die Flat Rate verlängert sich nicht automatisch und endet mit Ende der Laufzeit. Sollte iResponse die festgelegte Menge an Anfragen im Zeitraum der Vertragslaufzeit nicht liefern können, so verlängert sich die Vertragslaufzeit ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer bis die vereinbarte Menge an Kontakten geliefert wurde.

5.6 Das Partnerunternehmen stimmt zu, dass iResponse die gelieferten Daten auch anderen Partnerunternehmen oder – wenn iResponse nicht über eine ausreichende Anzahl von Partnerunternehmen in dem entsprechenden Postleitzahlengebiet verfügt – auch an anderen Unternehmen zur Verfügung stellt. Die gelieferten Daten werden von iResponse jedoch nur maximal 5 Firmen pro Region zur Verfügung gestellt.
 
5.7 iResponse ist bemüht, nicht ernst gemeinte Anfragen (Scheinanfragen) zu verhindern und gegebenenfalls auszufiltern. iResponse kann jedoch nicht überprüfen, ob hinter jedem Datensatz auch ein ernsthaftes Interesse steht.

5.8 Die gelieferten Daten sind unabhängig davon zu vergüten, ob es tatsächlich zu einer Auftragserteilung kommt. 

5.9 iResponse schickt den Partnerunternehmen per E-Mail Rechnungen an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich über den bei Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsweg (z. B. Überweisung). iResponse kann weitere Zahlungsarten zulassen. Bei Teilzahlungen ist iResponse berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe von 19 Euro zuzüglich internationaler Umsatzsteuer pro Teilrechnung zu berechnen. 

5.10 Das Partnerunternehmen kommt auch ohne weitere Mahnung nach einem Ablauf der Rechnungsfrist in Verzug. 

5.11 Gegenüber Entgeltforderungen von iResponse kann ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. 

5.12 iResponse ist dazu berechtigt, Dritte zur Durchführung des Inkassomanagements zu beauftragen und die hierzu erforderlichen Daten an Dritte weiterzugeben. iResponse ist auch dazu berechtigt, Entgeltforderungen an Dritte abzutreten. 

5.13 Mit der Anmeldung bei iResponse stimmt das Mitglied folgender Qualitätsvereinbarung zu: Für seine Tätigkeit(en) liegt eine gültige Gewerbeanmeldung oder ein vergleichbares amtliches Dokument vor, das ein bestehendes Gewerbe nachweist. Sofern für die Tätigkeit notwendig, liegt eine entsprechende Versicherung z.B. Betriebshaftpflicht vor. Das Mitglied verrichtet nur die Arbeiten, zu denen es auch zugelassen ist und hält die Richtlinien von Handwerkskammern, Standesorganisationen und ähnlichen Institutionen ein. Wenn das Mitglied von iResponse die Anfrage eines Anfragestellers erhält, meldet es sich innerhalb von 3 Werktagen beim Auftraggeber, um ihm ein Angebot für seinen Auftrag zu unterbreiten. Das Mitglied führt die Arbeiten an dem vereinbarten Datum und innerhalb des vereinbarten Zeitraumes durch. Macht der Auftraggeber dazu in seiner Leistungsbeschreibung keine Angaben, so ist der Zeitpunkt verbindlich zwischen den beiden Parteien zu vereinbaren. Das Mitglied akzeptiert und respektiert die gängigen Standards seiner Zunft und beschäftigt kompetentes Personal. Das Mitglied gewährt dem Anfragesteller seine bestmögliche Leistung und eine vollständig verrichtete Arbeit. 

6. Haftungsbeschränkung

6.1 iResponse haftet gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) mit Ausnahme des Falles der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den Fall, dass den gesetzlichen Vertretern, den leitenden Angestellten oder den sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet iResponse für jedes schuldhafte Verhalten dieser Personen. 

6.2 iResponse haftet gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzuges oder einer von iResponse zu vertretenden Unmöglichkeit, haftet iResponse für jedes schuldhafte Verhalten der Angestellten und Erfüllungsgehilfen. 

6.3 Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von iResponse, ist die Haftung der Höhe nach auf die typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von iResponse.

6.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit zwingende gesetzliche Regelungen einem solchen Haftungsausschluss entgegenstehen. 

6.6 Für Pflichtverletzungen, die sich im Rahmen eines etwaigen zustande gekommenen Schuldverhältnisses zwischen Interessent und Partnerunternehmen ergeben, ist iResponse mangels eigenen Verschuldens haftungsrechtlich nicht verantwortlich. Für den Fall der gleichwohl erfolgten Inanspruchnahme ist der jeweils andere Nutzer bezüglich der von ihm begangenen Pflichtverletzung verpflichtet, iResponse von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Dasselbe gilt, wenn das Schuldverhältnis nicht mit einem Partnerunternehmen, sondern mit einem anderen Unternehmen zustande gekommen ist, an die iResponse die Daten berechtigterweise (vgl. Ziff. 2.1, Ziff. 5.6, Ziff. 7.2) weitergegeben hat. 

7. Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten

7.1 iResponse ist berechtigt, ohne eine Ankündigungsfrist die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. 

7.2 Im Falle der teilweisen oder vollständigen Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten ist der Nutzer dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Überganges zu kündigen. 

8. Schlussbestimmung
8.1 Sofern sich eine Bestimmung dieser AGB oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und iResponse als unwirksam herausstellt oder aufgrund einer nachträglichen Entwicklung unwirksam wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. 

8.2 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer eventuellen Regelungslücke tritt das Gesetz.

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